Sind Aufsichtsratsvergütungen steuerlich tatsächlich zwingend einer natürlichen Person zurechenbar? - Bei Tätigwerden im Rahmen von Dienstnehmeraufgaben für einen Konzern gelten andere Zurechnungsgrundsätze
SteuernMag. Harald Winkler, Mitarbeiter einer Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsgesellschaftSWK 2009, S 816 Heft 27 v. 20.9.2009