Zusammenfassung: Der Unabhängige Finanzsenat hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine deutsche Staatsbürgerin, die sich als Studentin in Österreich aufhält, in einer Lebensgemeinschaft mit einem Österreicher lebt und mit diesem ein gemeinsames Kinde hat, einen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe geltend machen kann. Der UFS äußerte sich in diesem Zusammenhang zu Fragen betreffend die in den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) normierte Erforderlichkeit einer intensiven Anbindung an Österreich.