§ 2 KommStG
Der VwGH äußerte sich in diesem Erkenntnis zu Fragen betreffend die Kommunalsteuerpflicht von Bezügen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer. Fragen stellten sich ua im Hinblick auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos seitens des Alleingesellschafter-Geschäftsführers der Kapitalgesellschaft.