§ 22 Abs 1 BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Umgehung (Minderung) der Abgabepflicht iZm einem Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes zu befassen.
VwGH 25.2.2009, 2006/13/0111