Zusammenfassung: Aigner und Sedlaczek befassen sich in ihrem Beitrag mit Fragen zu der vom BMF in den Umgründungssteuerrichtlinien vertretenen Rechtsansicht, wonach es bei einem Gruppenträger, der auf eine Gesellschaft, die nicht der Unternehmensgruppe angehört, verschmolzen wird, zu einer Beendigung der Unternehmensgruppe kommt. Die Verfasser zeigen ausgehend von der steuerrechtlichen und zivil- bzw gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge, dass aus ihrer Sicht, der vom BMF vertretenen Meinung nicht beizuwohnen ist. Abschließend widmen sie sich auch der Frage der Übertragbarkeit der Gruppenträgerstellung im Falle der Verschmelzung einer ausländischen, anhand ihrer im Inland gelegenen Zweigniederlassung als Gruppenträger auftretenden Gesellschaft, auf eine nicht der Unternehmensgruppe angehörenden EU-Gesellschaft.