Zusammenfassung: Anhand eines praktischen Beispiels einer Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG, zeigt Wolf in seinem Beitrag auf, wie bei einem "Verlusteinkauf" iSd § 10 Z 1 lit c UmgrStG vermieden werden kann, dass Verlustvorträge umwandlungsbedingt verloren gehen. Wie kann ohne ein steuerliches Risiko der Verlustabzug erhalten bleiben?