§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung ua dazu, was entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist. Im gegenständlichen Fall waren Fragen iZm dem Ausgleich des Verrechnungskontos seitens des Gesellschafter-Geschäftsführers zu klären.
VwGH 4.2.2009, 2008/15/0167