Zusammenfassung: Gaedke und Tumpel beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit einer Entscheidung des deutschen BFH aus dem Dezember 2008. Dieser hatte sich darin mit der Frage zu befassen, ob im Falle von Einlagen eines Gesellschafters in die Gesellschaft ein Leistungsaustausch gegeben sein und die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommen kann.
Rechtsgrundlagen: § 25a dUStG, § 24 UStG