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Wiederaufnahmebescheid muss Begründung enthalten

SteuernSWK 2009, S 759 Heft 25 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, ob ein Bescheid, der die Wiederaufnahme verfügt, nachvollziehbar und ausdrücklich begründet werden muss.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO; § 307 Abs 3 BAO

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