§ 5 Abs 1 lit a KommStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob auch die dem Gesellschafter-Geschäftsführer von der Gesellschaft als Vergütung für angefallene Betriebsausgaben gewährten Bezüge in der Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer zu berücksichtigen sind.
VwGH 4.2.2009, 2008/15/0260