Zusammenfassung: Endfellner und Tengg befassen sich in ihrem Beitrag mit der Behandlung von Haustierhaltungskosten im Einkommensteuerrecht. Wann sind diese Kosten steuerlich nicht abzugsfähig, wann sind sie als Betriebsausgabe, wann als außergewöhnliche Belastung zu werten? Dabei gehen sie auf eine aktuelle Entscheidung des UFS ein, in der sich der Senat ua mit der Frage zu befassen hatte, ob eine diplomierte Sozialarbeiterin die ihr für ihre 2 Therapiehunde entstandenen tierärztlichen Kosten iR ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen kann. Können Therapiehunde als Arbeitsmittel gem § 16 Abs 1 Z 7 EStG qualifiziert werden? Die Verfasser stellen zu gegenständlicher Thematik auch weiterführende Überlegungen an und gehen dabei ua der Frage nach, wie etwa ein Erwerb von Haustieren durch eine Kapitalgesellschaft steuerlich zu werten ist und ob Haustiere als Sonderbetriebsvermögen bzw. gewillkürtes Betriebsvermögen qualifiziert werden können.