Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die von der Gattin im Zuge der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung entrichteten Sozialversicherungsbeiträge beim Ehegatten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG