Zusammenfassung: Anhand eines exemplarisch gewählten Beispiels einer Einbringung von Anteilen an einer Kommanditgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft geht Wolf in seinem Beitrag der Frage nach, inwieweit bei Einbringungen nach Art III UmgrStG eine Anteilsgewährung an der übernehmenden Kapitalgesellschaft erforderlich ist oder ob auch ein Verzicht auf die Gegenleistung möglich ist.