§ 4 Abs 1 und 3 VO BGBl II Nr 416/2001
Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Führung eines Fahrtenbuchs iZm der Ansetzung des geringeren Sachbezugs bei einem sowohl dienstlich als auch privat genutzten Fahrzeugs eines Arbeitnehmers zu befassen.