§ 15 Abs 1 GebG; § 33 TP 8 Abs 4 GebG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend der in § 33 TP 8 Abs 4 Satz 1 GebG festgelegte Ersatzbeurkundungstatbestand im Hinblick auf zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer bestehende Nahebeziehungen.
VwGH 29.1.2009, 2007/16/0134