§ 9a Abs 1 FLAG; § 45 ASVG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf Mehrkindzuschlag geltend gemacht werden kann. Wovon hängt der Anspruch auf Mehrkindzuschlag ab? Wann steht er zu? Inwieweit ist dabei das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten mit zu berücksichtigen?