§ 2 Abs 1 lit b FLAG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Gewährung der Familienbeihilfe für volljährige in Berufsausbildung stehende Kinder zu befassen. Dabei äußerte sich das Gericht ua dazu, was iZm der Interpretation des Terminus Studienwechsel zu berücksichtigen ist.