§ 8 Abs 2 KStG; § 19 Abs 1 EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit dem auch für den Kapitalertragsteuerabzug maßgeblichen Zeitpunkt der Zurechnung der verdeckten Ausschüttung an einen Gesellschafter zu befassen.
VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020; VwGH 2005/13/0028