§ 22 BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Zwischenschaltung eines Konzernunternehmens im Ausland (in Niedrigsteuerländern bzw sog. Steueroasen) zum Zwecke einer konzerninternen Darlehensgewährung zu befassen. Der Konzerngesellschaft selbst kommt dabei keine eigentliche wirtschaftliche Funktion zu. Ist eine derartige rechtliche Gestaltung als unangemessen anzusehen? Wird hierbei der Tatbestand des Missbrauchs erfüllt?