§ 16 Abs 3 UStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die für die Umsatzberichtigung gem § 16 Abs 3 UStG erforderliche Uneinbringlichkeit einer Forderung zu befassen. Wann ist von einer Uneinbringlichkeit auszugehen? Reicht es für die Annahme der Uneinbringlichkeit einer Forderung aus, dass lediglich Zweifel an deren Einbringlichkeit bestehen? Berechtigt eine bilanzielle Wertberichtigung zu einer Umsatzsteuerkorrektur?