Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein an den "Erben nach XY" gerichteter Einkommensteuerbescheid als Nichtbescheid anzusehen ist, wenn die Einantwortungsurkunde insg 3 Erben aufweist. Kann in diesem Fall der Einkommensteuerbescheid einem bestimmten Bescheidadressaten zugeordnet werden? Fehlt es hierbei an der erforderlichen Identifizierung?
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BAO