Zusammenfassung: Dr. Bernhart und MMag. Guzy befassen sich in ihrem Beitrag mit einer im Februar 2009 ergangenen Entscheidung des UFS Graz. Der Senat hatte sich dabei mit einem Sachverhalt zu befassen, der vor dem Inkrafttreten des BudBG 2007 eingetreten war und äußerte hinsichtlich der Frage, ob ein Forderungsverzicht im Fall des Vorliegens von verdeckten Eigenkapital zu steuerpflichtigen Einnahmen führen kann. Nach der Darstellung des gegenständlichen Sachverhalts beleuchten die Verfasser das Berufungsverfahren sowie die Berufungsentscheidung und erörtern anschließend, welche Bedeutung dieser Entscheidung für die Praxis zukommt.