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Fruchtgenuss statt Steuerverdruss - Die süßesten Früchte mit der Familie teilen: Wer sich nicht zusammenschließt, muss (steuerpflichtig) verkaufen

SteuernDr. Robert Schloss, Gesellschafter und GF einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei; Mag. Erich Wolf, WP und UniversitätslektorSWK 2009, S 385 Heft 11 v. 10.4.2009

Zusammenfassung: Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich (nicht zuletzt aufgrund des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Einführung des SchenkMG 2008 für die Übertragung von Einkünften (betriebliche oder außerbetriebliche) an nachfolgende Generationen durch die Einräumung sog. Fruchtgenussrechte? Was bedeutet der usus fructus? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um die steuerlichen Vorteile im Zusammenhang damit nützen zu können? Wie kann bei einer nicht unentgeltlichen Übertragung eines privaten Fruchtgenussrechts Steuer gespart werden? Welche Vorteile bringt ein gewinnneutraler Zusammenschluss unter Ausnutzung der steuerlichen Vorteile nach Art IV UmgrStG? Der Beitrag von Schloss und Wolf gibt Aufschluss darüber.

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