Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die Erfassung von Mieterinvestitionen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die unentgeltlich dem Vermieter als Eigentümer zufließen. Zu klären war, zu welchem Zeitpunkt Vorteile dieser Art dem Vermieter zufließen.
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