§ 10 Abs 2 FLAG; § 10 Abs 4 FLAG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob ein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind von einem Monat zum anderen unterschiedlich beurteilt werden kann, sofern es während des Anspruchszeitraums zu einer Änderung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Gegebenheiten kommt.