§ 2 Abs 3 LVO; § 2 Abs 1 LVO; § 1 Abs 1 LVO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wann einer Tätigkeit die Eigenschaft einer Einkunftsquelle zugesprochen werden kann. Lässt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO ein Vorliegen von Einkünften vermuten? Womit kann diese Vermutung widerlegt werden?