§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob ein die verdeckte Gewinnausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich vorliegt.
VwGH 19.9.2007, 2006/13/0106
§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob ein die verdeckte Gewinnausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich vorliegt.
VwGH 19.9.2007, 2006/13/0106