§ 41 FLAG
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, wie vorzugehen ist, wenn die beiden Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 noch keine Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit zulassen.