§ 16 Abs 1 GGG
Der VwGH hatte sich mit der Frage der Bemessungsgrundlage bei Streitigkeiten, die vor das Arbeitsgericht gehören, zu befassen.
VwGH 18.9.2007, 2007/16/0033
§ 16 Abs 1 GGG
Der VwGH hatte sich mit der Frage der Bemessungsgrundlage bei Streitigkeiten, die vor das Arbeitsgericht gehören, zu befassen.
VwGH 18.9.2007, 2007/16/0033