Zusammenfassung: Mag. Renner setzt sich in seinem Beitrag mit einem im Juli 2008 vom deutschen BFH gefassten Urteil auseinander, worin dieser zur Aufassung gelangte, dass ein aus Sicht des Einkommensteuerrechts begünstigter Gewinn aus der Unternehmensveräußerung zu gewähren ist, wenn nach der Betriebsveräußerung der Veräußerer eine beratende Tätigkeit für den Unternehmenserwerber aufnimmt. Nach einer kurzen Sachverhaltsdarstellung widmet sich der Autor den Rechtsansichten des BFH im Detail. Welche Meinung vertritt der BFH im Hinblick auf eine Betriebsveräußerung bei einer freiberuflichen Tätigkeit des Veräußerers? Wie beurteilt der BFH die Veräußerung bei einem Gewerbebetrieb (sowohl für ein nachfolgendes Tätigwerden des Veräußerers als Angestellter des Erwerbers als auch für ein Tätigwerden des Veräußerers als selbständiger Unternehmer)? Abschließend führt Mag. Renner aus, welche Bedeutung dieses Urteil für die Rechtslage in Österreich hat.