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Endbesteuerung: Bruttobesteuerung bei tarifmäßiger Veranlagung verfassungskonform? - Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips

SteuernDr. Peter Pülzl, StB und Universitätslehrer in InnsbruckSWK 2008, S 921 Heft 34 und 35 v. 5.12.2008

Zusammenfassung: In seinem Beitrag setzt sich Dr. Pülzl kritisch mit der Frage einer sachlichen Rechtfertigung für die Bruttobesteuerung auseinander, die iR der End- bzw. Sonderbesteuerung von Kapitalerträgen selbst bei der tarifmäßigen Veranlagung vorgesehen ist und eine Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips (Leistungsfähigkeitsprinzip des EStG) darstellt.

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