§ 12 UStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Bedingungen für eine Berücksichtigung von Werbungskosten vor einer Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung auch für die steuerrechtliche Vorsteuerabzugsfähigkeit Geltung haben, auch wenn noch keine Entgelte aus der Vermietung realisiert werden.