Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über den vom Justizministerium zur Begutachtung vorgelegten Entwurf zum Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009, welches für die Umsetzung der sog. "Aktionärsrechterichtlinie" konzipiert wurde, die es den Aktionären börsennotierter Unternehmen ermöglicht, die ihnen zustehenden Rechte auf Information und Mitbestimmung international wahrnehmen zu können, ohne dazu in der Hauptversammlung persönlich anwesend sein zu müssen.