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Finanzmarktaufsicht erlässt Leerverkaufverbotsverordnung

WirtschaftSWK 2008, W 164 Heft 32 v. 10.11.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Ende Oktober erfolgte Kundmachung der sog. "Leerververkaufverbotsverordnung" der Finanzmarktaufsichtsbehörde, die das befristete Verbot für spezifische Finanzinstrumente nach § 48d Abs 12 BörseG vorsieht, den Gegenstand von ungedeckten Leerverkäufen am Kassamarkt zu bilden. Der Beitrag führt an, dass davon Aktien der Erste Group Bank AG, der Raiffeisen International Bank-Holding AG, der UNIQA Versicherungen AG sowie der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group bis inkl. 28. November 2008 betroffen sind. Nicht betroffen sind kurzfristig ungedeckte Leerverkäufe von Market Makers oder Specialists.

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