Zusammenfassung: Im vorliegenden Sachverhalt entschied der EuGH, dass es für eine Regelung hinsichtlich einer Organschaft der Konsultation des Beratenden Ausschusses für die Mehrwertsteuer bedarf. Außerdem hatte er sich hinsichtlich der Frage zu äußern, ob eine nationale Regelung betreffend eines Systems einer vereinfachten Mehrwertsteuererklärung und Mehrwertsteuerentrichtung gegen den Grundsatz der Steuerneutralität verstößt.