Zusammenfassung: Der Autor analysiert in seinem Beitrag ein Erkenntnis des VwGH, in welchem das Gericht die nicht unübliche Praxis, auf die Sondergebühreneinnahmen von Krankenhausärzten das 12%ige Betriebsausgabenpauschale anzuwenden, in Frage stellt. Die Analyse beruht auf der Heranziehung der Rechtslage in Salzburg.
Rechtsgrundlagen: § 22 EStG; § 125 BAO; § 54 OÖ KAG 1997