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Aus der jüngsten Rechtsprechung

RechtsprechungEleonore Berchtold-Ostermann; Gerhard Gaedke; Michael Tumpel; Christian WidhalmSWK 2008, R 4 Heft 2 v. 10.1.2008

Zusammenfassung: Der VwGH hielt fest, daß beim Erwerb von Treuhandverhältnissen der Treuhänder auch die Gesellschaftssteuer übernimmt.

Rechtsgrundlagen: § 2 KVG

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