Zusammenfassung: Maßgeblich für den Abgabentatbestand der Fremdenverkehrsabgabe iSd § 3 Abs. 1 K-FVAG ist die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Abgabenjahr.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 K-FVAG
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Zusammenfassung: Maßgeblich für den Abgabentatbestand der Fremdenverkehrsabgabe iSd § 3 Abs. 1 K-FVAG ist die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Abgabenjahr.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 K-FVAG
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