Zusammenfassung: Die hinterlegte Sendung ist mindestens 2 Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Derartige Sendungen gelten nach Ansicht des VwGH mit dem 1. Tag der Frist als hinterlegt.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 ZustellG
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Zusammenfassung: Die hinterlegte Sendung ist mindestens 2 Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Derartige Sendungen gelten nach Ansicht des VwGH mit dem 1. Tag der Frist als hinterlegt.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 ZustellG
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