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Aus der jüngsten Rechtsprechung

RechtsprechungEleonore Berchtold-Ostermann; Gerhard Gaedke; Michael Tumpel; Christian WidhalmSWK 2008, R 4 Heft 2 v. 10.1.2008

Zusammenfassung: Die hinterlegte Sendung ist mindestens 2 Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Derartige Sendungen gelten nach Ansicht des VwGH mit dem 1. Tag der Frist als hinterlegt.

Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 ZustellG

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