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§ 7 Abs. 1 WAO

RechtsprechungEleonore Berchtold-Ostermann; Gerhard Gaedke; Michael Tumpel; Christian WidhalmSWK 2008, R 4 Heft 2 v. 10.1.2008

Zusammenfassung: Der VwGH nahm zur Regelung der WAO Stellung, der neuerdings eine erweiterte Ausfallshaftung normiert.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs. 1 WAO

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