Zusammenfassung: Der VwGH nahm zur Regelung der WAO Stellung, der neuerdings eine erweiterte Ausfallshaftung normiert.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs. 1 WAO
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Zusammenfassung: Der VwGH nahm zur Regelung der WAO Stellung, der neuerdings eine erweiterte Ausfallshaftung normiert.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs. 1 WAO
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