Zusammenfassung: Das Schenkungsmeldegesetz 2008 brachte auch "nderungen im Einkommensteuerrecht bei der Vermietung und Verpachtung; beim unentgeltlichen Erwerb eines Gebäudes ist in Zukunft der Buchwert des Vorgängers fortzuführen. Der Autor diskutiert die Frage, ob die Erwerbsaufwendungen (wie zB Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Notarkosten) und die Anschaffungskosten absetzbar sind. Abschließend werden die Auswirkungen der Neufassung des § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG besprochen.