Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des OGH in der es um die Frage ging, eine Vermieterin, der von einer Mieterin ein zinsenloses Darlehen gewährt wurde, den dadurch erzielten Zinsvorteil als zusätzlich Mieteinnahme zu versteuern hat.
VwGH 4.6.2008, 2006/13/0172