Zusammenfassung: Die stille Gesellschaft knüpft seit dem HaRÄG an den weiten Begriff des " Unternehmens an. Dh, dass nach dem HaRÄG nun alle " Beteiligungen nach Art eines stillen Gesellschafters" unter die Fälle des " Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter" subsumiert werden. Vock, Fuchs und Marschner kommen daher zu dem Ergebnis, dass die " Beteiligung nach Art des stillen Gesellschafters obsolet geworden ist. Der Autor unterzieht diese Behauptung in seinem Beitrag einer kritischen Auseinandersetzung.