Zusammenfassung: Der Beitrag informiert kurz über eine Entscheidung des UFS in welcher sich dieser mit den Ausnahmen des § 217 Abs 7 BAO für den Säumniszuschlag bei Abgabenschuldigkeiten beschäftigt.
Rechtsgrundlagen: § 217 BAO; § 230 BAO; § 212a BAO
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