Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des UFS in welcher dieser sich mit der Frage auseinandersetzte, unter welchen Umständen die Entnahme von Gesellschaftsmitteln durch den Gesellschafter einer GmbH für steuerliche Zwecke nicht mehr als Darlehensvertrag zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG