§ 16 Abs 1 EStG
Der VwGH hatte über die Qualifizierung von Kosten für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten aufgrund Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zu entscheiden.
VwGH 21.6.2007, 2006/15/0313
§ 16 Abs 1 EStG
Der VwGH hatte über die Qualifizierung von Kosten für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten aufgrund Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zu entscheiden.
VwGH 21.6.2007, 2006/15/0313