§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte über die Qualifizierung einer Darlehenshingabe als verdeckte Gewinnausschüttung zu entscheiden.
VwGH 21.6.2007, 2006/15/0043
§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte über die Qualifizierung einer Darlehenshingabe als verdeckte Gewinnausschüttung zu entscheiden.
VwGH 21.6.2007, 2006/15/0043