§ 63 Abs 1 VwGG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob eine Behörde rechtswidrig handelt, wenn sie im Rahmen ihrer Verpflichtung nach § 63 Abs 1 VwGG keine weiteren Ermittlungen durchführt, sondern dem Ersatzbescheid den bereits festgestellten Sachverhalt zugrunde legt.
VwGH 30.1.2008, 2007/16/0178