§ 295a BAO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen aufgrund doppelter Zahlung des Versicherten (Pflicht- und freiwillige Versicherung) als rückwirkendes Ereignis zu betrachten ist und demnach die zuvor als Sonderausgaben anerkannten Absetzbeträge zurückgefordert werden können.