Der Beitrag informiert kurz über einen Fall, indem ein österreichischer Staatsbürger mit abgeschlossenem Jus-Studium in Graz und Zulassung als Rechtsanwalt in Spanien, nicht zur Eignungsprüfung nach dem EuRÄG durch die österreichische Rechtsanwaltskammer zugelassen wurde.
VfGH 13.3.2008, B 1098/06