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VfGH verteidigt Freizügigkeit der Rechtsanwälte

WirtschaftSWK 2008, W 122 Heft 17 v. 10.6.2008

Der Beitrag informiert kurz über einen Fall, indem ein österreichischer Staatsbürger mit abgeschlossenem Jus-Studium in Graz und Zulassung als Rechtsanwalt in Spanien, nicht zur Eignungsprüfung nach dem EuRÄG durch die österreichische Rechtsanwaltskammer zugelassen wurde.

VfGH 13.3.2008, B 1098/06

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